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Spenden mit QR-Einzahlungsschein

Neue Einzahlungsscheine mit einem schwarz-weissen Muster, dem Swiss QR-Code, lösen nach und nach die roten und orangen Einzahlungsscheine ab. Ab dem 1. Oktober 2022 werden keine alten Einzahlungsscheine mehr angenommen. Auch die Stiftung Wagerenhof nutzt seit anfangs 2022 den QR-Code.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie nützliche Informationen rund ums Spenden mit dem QR-Einzahlungsschein:

Was ist ein QR-Code?

Der QR-Code auf dem neuen Einzahlungsschein enthält alle Informationen, die für eine Zahlung wichtig sind. Die Kamera Ihres Computers und Ihres Smartphones können den QR-Code lesen. Alle Angaben finden Sie aber auch als Text neben dem QR-Code.

Diese 4 Wege stehen Ihnen dafür offen:

  • Am Computer: Loggen Sie sich in Ihrem E-Banking wie gewohnt ein. Folgen Sie den Anweisungen, um eine neue Zahlung zu erfassen. Halten Sie den QR-Code vor die Kamera Ihres Computers. Diese erfasst automatisch alle Angaben und zeigt sie Ihnen am Bildschirm an. Den Betrag Ihrer Spende können Sie noch ändern, bevor Sie die Überweisung freigeben. Im entsprechenden Feld können Sie eine Mitteilung an die Stiftung Wagerenhof ergänzen.
  • Mit dem Smartphone und Apps (Twint): Loggen Sie sich über die App Ihrer Bank oder von PostFinance ins Mobile-Banking ein. Erfassen Sie die Zahlung und folgen Sie den Anweisungen. Alle notwendigen Angaben werden automatisch erfasst. Sie können den Betrag ändern und im entsprechenden Feld bei Bedarf eine Mitteilung eingeben. Bei QR-Einzahlungsscheinen mit einem Twint-Logo können Sie auch mit der Twint-App spenden. Öffnen Sie die Twint-App auf Ihrem Smartphone und folgen Sie den Anweisungen.
  • Gut zu wissen: Sie können ihre Spende auch problemlos über unsere Website machen oder bei uns (spenden@wagerenhof.ch oder 044 905 13 20) einen alten Einzahlungsschein bestellen. Dieser kann jedoch nur bis Ende September 2022 verwendet werden.
  • Per Zahlungsauftrag an Ihre Bank: Der QR-Einzahlungsschein funktioniert fast gleich wie ein herkömmlicher Einzahlungsschein. Legen Sie ihn einfach dem Zahlungsauftrag bei und schicken Sie ihn an Ihre Bank. Falls Sie für Ihre Spende keinen Einzahlungsschein mit einem vorgedruckten Betrag verwenden, tragen Sie den Spendenbetrag ein. Handschriftliche Mitteilungen sind auf dem neuen QR-Einzahlungsschein jedoch nicht mehr möglich.
  • Am Postschalter: Gehen Sie mit dem QR-Einzahlungsschein an den Postschalter. Die Angestellten der Post verarbeiten ihn dort für Sie. Ihre Spenden bezahlen Sie mit Ihrer PostFinance-Karte oder bar am Schalter. Halten Sie für diesen Fall Ihren Ausweis bereit.

Bis zum 30. September 2022 können Sie noch mit den heutigen Einzahlungsscheinen spenden. Ab dem 1. Oktober 2022 können solche Spenden aber nicht mehr verarbeitet werden, weder online noch am Postschalter.

Wenn wir für einen ganz bestimmten Zweck, zum Beispiel zum Thema Gesundheit, Spenden suchen, so weisen wir im Spendenmailing darauf hin. Der Verwendungszweck ist dann auch bereits im QR-Code enthalten und die Spenden werden genau für diesen Zweck eingesetzt. Wenn Sie am Computer, mit dem Smartphone oder per Bezahl-App spenden, können Sie im Mitteilungsfeld den Verwendungszweck nachträglich angeben.

Ja, der Betrag ist frei wählbar.

Grundsätzlich sollten der Empfänger des Dauerauftrags oder Ihre Bank Sie auf eine erforderliche Anpassung hinweisen. Unsere Empfehlung: Prüfen Sie proaktiv, ob Ihre Daueraufträge weiterhin korrekt ausgeführt werden. Insbesondere Daueraufträge auf Basis eines ESR-Auftrags müssen an die neue QR-Rechnung (Rechnung mit QR-Einzahlungsschein) mit QR-IBAN und QR-Referenz angepasst werden. Sonst werden diese Daueraufträge ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr ausgeführt.

Ja. Alle Daten zur Zahlung, die im QR-Code enthalten sind, finden Sie auch rechts im Klartext. Wir empfehlen Ihnen, diese Daten nach dem Scannen des QR-Codes noch einmal zu überprüfen, bevor Sie die Zahlung freigeben.

Mit dem QR-Code wird das Bezahlen von Rechnungen noch einfacher. Der Erklärfilm von Pro Senectute zeigt, wie es geht https://youtu.be/9LhIidW-Ae8