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Aktuelles zu Corona, Stiftung Wagerenhof

Weihnachtszeit unter speziellem Stern

Andreas Dürst, Gesamtleiter Stiftung Wagerenhof

15. Dezember 2020

Aktuell erlaubt die Gesundheitsdirektion (GD) des Kantons Zürich den Besuch von maximal 2 BesucherInnen pro BewohnerIn. Mit der zwingend erforderlichen Besuchsvereinbarung bestätigen die Besuchenden, dass sie mit den Bedingungen einverstanden sind und sich jederzeit strikt an die Anweisungen halten. Die Besuchsvereinbarung wird von den Wohngruppen vorbereitet und beim Empfang zur Unterschrift vorgelegt. BesucherInnen dürfen sich auf dem Wagerenhof-Areal sowie in den speziell gekennzeichneten Besucherzonen aufhalten.

Weihnachten 2020 wird unter einem speziellen Stern stehen,  die Tradition des Zusammenkommens kann dieses Jahr nur begrenzt gelebt werden. Unsere Feiertagsregelung ist von den allgemeinen Regeln des Bundesrats und des Kantons abgeleitet.

Vielleicht ziehen Sie eine Feier mit Ihren Lieben im Wagerenhof in Betracht? Für Familienfeiern an Weihnachten oder zum Neujahr erlaubt die Stiftung Wagerenhof auf Voranmeldung auch Gruppen von mehr als zwei Personen – selbstverständlich unter Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen. Es stehen verschiedene Familien-Begegnungsräumlichkeiten zur Verfügung, so z.B. das eigens dafür eingerichtete stimmungsvolle Chalet oder die weihnachtlich dekorierte Hintere-Cafeteria. Angehörige können Ihren Terminwunsch bis zum 20. Dezember 2020 über die Wohngruppe bekanntgeben. Das Raumangebot ist begrenzt.

Wir wünschen Ihnen von Herzen unbeschwerte und fröhliche Stunden im Kreis Ihrer Lieben.

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